Zur Übereinstimmung von Ausbildung und Arbeitsplatzanforderungen in der Bundesrepublik Deutschland
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Abstract
In dem Beitrag wird untersucht, inwieweit die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf ihren Arbeitsplätzen anwenden können. Dabei wird generell zwischen solchen Beschäftigten unterschieden, die keine besondere Qualifikation haben, die eine Berufsausbildung aufweisen und die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ferner wird zwischen Ostdeutschen und Westdeutschen sowie zwischen Frauen und Männern differenziert. Hinsichtlich der Folgen einer (in)adäquaten Beschäftigung steht das Arbeitseinkommen im Zentrum des Interesses. "Die auf der Basis Sozio-ökonomischen Panels für das Jahr 1993 durchgeführten Analysen ergeben sowohl für Westdeutsche als auch für Ostdeutsche deutliche Diskrepanzen zwischen Ausbildung und Arbeitsplatzanforderungen. Arbeitnehmer mit einer Berufsausbildung berichten deutlich häufiger von einer Überqualifikation als Hochschulabsolventen. Bei den Westdeutschen werden besonders die älteren Arbeitskräfte mit einer Berufsausbildung unterhalb ihres Ausbildungsniveaus eingesetzt, bei den Ostdeutschen sind es die jüngeren. Die meisten Überqualifizierten können ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten kaum anwenden. Eine Übereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung zwischen erworbenen und erforderlichen Qualifikationen ist eine wichtige Ursache für Einkommensungleichheiten. Überqualifizierte verdienen zwar auf einem ähnlichen Arbeitsplatz mehr als adäquat Ausgebildete - ihre zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind also nicht völlig wertlos. Sie erhalten jedoch deutlich weniger als Arbeitnehmer, die mit einer ähnlichen Ausbildung adäquat beschäftigt sind. Ostdeutsche Überqualifizierte müssen höhere Einkommenseinbussen in Kauf nehmen als westdeutsche. Ähnliches gilt für Frauen im Gegensatz zu Männern." (IAB2)