Der Staat als Verbraucherschützer : das Beispiel des Fernunterrichtsschutzgesetzes in Deutschland

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"Die ursprüngliche Vertragsfreiheit des BGB führte zunehmend zu Problemen - auch bei Fernunterrichtsverträgen. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, zum Schutz des Verbrauchers Regelungen zu schaffen, so u.a. das FernUSG. Regelungen der beiderseitigen Rechte und Pflichten einschliesslich der Zahlungsverpflichtungen sollten zu einem angemessenen Interessenausgleich führen, die Qualität sollte gesichert werden. EU-rechtliche Vorgaben und die nationale Neuordnung des Vertragsrechtes machten nur geringfügige Änderungen des FernUSG notwendig, da es in allen entscheidenden Punkten den neuen Anforderungen entsprach." (Autorenreferat)

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