Weiterbildungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter

bibb.id109010
dc.contributor.authorUrbach, Dietrich [Verfasser]
dc.date.accessioned2018-12-17T13:23:24Z
dc.date.available2018-12-17T13:23:24Z
dc.date.issued1992
dc.description.abstractEiner der wenigen Bereiche, in denen Weiterbildung Pflicht und Voraussetzung zur weiteren Ausübung der Berufstätigkeit ist, liegt im Verkehrsbereich beim Transport gefährlicher Güter. Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für die Schulung sowohl der Gefahrgutfahrer wie auch der Gefahrgutbeauftragten. Für beide Personengruppen gilt als Berufsvoraussetzung eine jeweils mindestens drei Tage umfassende Erstschulung und eine Wiederholungsschulung nach drei Jahren. Die Kammern haben seit 1980 ca. 320.000 Tankwagenfahrer geprüft und ihnen eine international gültige Bescheinigung ausgestellt. (Autorenreferat)
dc.format.extentS. 10-11
dc.identifier.urihttps://bibb-dspace.bibb.de/handle/BIBB/725011
dc.language.isode
dc.relation.ispartofWeiterbildung in Wirtschaft und Technik
dc.relation.ispartofvolume(1992), H. 4
dc.subject.classificationS 1.6 Non-formale Qualifizierung
dc.subject.classificationS 6.4.2.2 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter
dc.subject.otherQualifizierung
dc.subject.otherTransportberuf
dc.titleWeiterbildungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter
dc.typeText
dc.typeZeitschriftenaufsatz

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