Weiterbildungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter
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109010
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Abstract
Einer der wenigen Bereiche, in denen Weiterbildung Pflicht und Voraussetzung zur weiteren Ausübung der Berufstätigkeit ist, liegt im Verkehrsbereich beim Transport gefährlicher Güter. Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für die Schulung sowohl der Gefahrgutfahrer wie auch der Gefahrgutbeauftragten. Für beide Personengruppen gilt als Berufsvoraussetzung eine jeweils mindestens drei Tage umfassende Erstschulung und eine Wiederholungsschulung nach drei Jahren. Die Kammern haben seit 1980 ca. 320.000 Tankwagenfahrer geprüft und ihnen eine international gültige Bescheinigung ausgestellt. (Autorenreferat)