Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO
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Abstract
"Mit den durch die UN-Behindertenrechtskonvention angeregten politischen Bemühungen um einen inklusiven Arbeitsmarkt und eine inklusive berufliche Bildung geht ein polarisierender Diskurs zwischen den unterschiedlichen Akteuren der beruflichen Bildung einher. Die Forderung nach einer Ausbildung für alle steht bereits bestehenden individualisierten Bildungsmodellen entgegen. Vermehrt werden auch die sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO für Menschen mit Behinderungen als 'exkludierende Sonderwege' kritisiert. Der Beitrag geht der Frage nach, ob diese Ausbildungsregelungen nach BBiG und HwO eine geeignete Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen darstellen, um einen anerkannten Abschluss zu erlangen, der zu einer nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben beiträgt." (Autorenreferat, BIBB-Doku)