Bestehende Möglichkeiten der Flexibilisierung beruflicher Ausbildung

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Ausbildungsmarkt und Beschäftigungssystem

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Auf Bundesebene bestehen rechtliche Rahmenbedingungen, die eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in Ausbildung befördern können. Neben den Angeboten einer dualen Erstausbildung können die bestehenden Instrumente der Flexibilisierung der Ausbildung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) - wie die Teilzeitausbildung, die Verlängerung der Ausbildungszeit, die Externenprüfung - genutzt und unter dem besonderen Aspekt der Sprachförderung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus können die bereits bestehenden Modelle - wie z.B. Ausbildungs- und Qualifizierungsbausteine - in der dualen Ausbildung sowohl als ein didaktisches Instrument als auch als ein Unterstützungsinstrument im Übergangsbereich eingesetzt werden. Mit der Vorlage der Aufenthaltserlaubnis können Flüchtlinge grundsätzlich eine duale Berufsausbildung ohne weitere Einschränkungen aufnehmen. (BIBB-Doku)

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