Duale Berufsbildung im internationalen Vergleich

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"Durch die fortschreitende EU-weite Etablierung eines Ordnungssystems über fünf vertikale Niveaustufen ergeben sich neue Anforderungen an die duale Berufsbildung. Entgegen der breit vorgetragenen deutschen Forderung, die deutschen dualen Berufsabschlüsse auf Stufe 3 einzuordnen, sieht der Entwurf für eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen KOM(2002)119 weiterhin eine Zuordnung auf Stufe 2 vor. Problematisch erscheint diese Einordnung insbesondere, da ihr keine empirischen Vergleichsstudien zugrunde liegen. Dieser Aspekt wurde von den Autoren im Rahmen eines Forschungsprojekts aufgegriffen. Dargestellt wird ein Leistungsvergleich zwischen einem englisch-walisischen berufsqualifizierenden Abschluss der Stufe 3 und dem deutschen Berufsabschluss Industriekaufmann/Industriekauffrau. In der auf Grundlage der Differenzierungskriterien der Entscheidung 85/368/EWG vorgenommenen Evaluationsstudie kommen die Autoren zu dem Schluss, dass der untersuchte deutsche Berufsabschluss mindestens auf dem Niveau des englisch-walisischen Abschlusses einzuordnen wäre." (Autorenreferat)

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