Überwiegend "soft law" : Instrumente und Grenzen europäischen Bildungsrechts

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Abstract

"Die Europäische Union hat nur einen subsidiären Bildungsauftrag. Von daher verwundert es nicht, wenn es im gemeinschaftlichen Primärrecht keine Verordnungen und Richtlinien für den Bildungsbereich gibt. Allerdings gibt es aus anderen Politikfeldern heraus die Bildung tangierendes Primärrecht. Im wesentlichen bedient sich die Europäische Union weicher Rechtsvorschriften wie Beschlüssen zu Förderprogrammen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Verlautbarungen. Im Rahmen der Methode der "Offenen Koordinierung" kann allerdings erheblicher und zunehmender Druck auf die nationalen Politiken ausgeübt werden." (Autorenreferat)

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