Schuhfertiger/Schuhfertigerin : Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für Ausbilderinnen und Ausbilder, Auszubildende, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Prüferinnen und Prüfer

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Bundesinstitut für Berufsbildung

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Bonn

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Modernisierung und Qualitätssicherung der beruflichen Bildung

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Abstract

"Am 1. August 2017 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger/zur Schuhfertigerin in Kraft getreten. Gleichzeitig ist damit die Verordnung vom 11. Mai 1998 außer Kraft getreten und nicht mehr anzuwenden. Die Neuordnung war aufgrund technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Veränderungen und Entwicklungen in der industriellen Schuhfertigung erforderlich. Diese wirken sich auch auf die beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten der Beschäftigten aus. Dabei handelt es sich u. a. um den Einsatz neuer Materialien und Materialkombinationen sowie neuer Fertigungsverfahren, die Vielfalt der Finishmethoden und die erhöhten Anforderungen an Produkte in Bezug auf Schutz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Nach wie vor handelt es sich bei dem Ausbildungsberuf Schuhfertiger/Schuhfertigerin um einen sogenannten Monoberuf, d. h., es gibt ein einheitliches Ausbildungsberufsbild und einen einheitlichen Rahmenlehrplan für alle Auszubildenden ohne Differenzierung. Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre." (Textauszug, BIBB-Doku)

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