Unwirksame Klauseln in kombinierten Ausbildungs- und Studienverträgen : Berufsausbildungsvergütungen

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Aktuell werden in Deutschland ca. 700 duale Studiengänge in verschiedenen Fachrichtungen angeboten, die sich großer Nachfrage erfreuen, aber für die Unternehmen auch mit hohen Kosten verbunden sind. Für Betriebe stellt sich deshalb die Frage, inwieweit Studierende durch "Rückzahlungsklauseln" an den Kosten beteiligt werden können. Vorrangiges Ziel aus betrieblicher Sicht ist die Gewinnung und dauerhafte Bindung von qualifizierten Fachkräften. Hier stellt sich die Frage, ob Studierende zur Annahme eines Angebotes auf Übernahme in ein Anschlussarbeitsverhältnis verpflichtet werden können. Zu beiden Fragen hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 27.05.2010 (7 Sa 23/10) Stellung genommen und die Wirksamkeit entsprechender Klauseln verneint. RA M.Henne nimmt zu diesem Urteil Stellung und weist auf die Folgen für die Gestaltung von kombinierten Ausbildungs- und Studienverträgen hin. (BIBB-Doku)

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