Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ausnahmeregelungen zum gesetzlichen Mindestlohn : Studie

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München

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"Von einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wären über fünf Millionen Arbeitnehmer betroffen. Das entspricht einer Quote von 15 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Um die dadurch drohenden Nachteile für Wirtschaft, Beschäftigte und Arbeitssuchende abzufedern, darf die Lohnuntergrenze unter anderem für zuvor Langzeitarbeitslose und Einsteiger ins Erwerbsleben in den ersten sechs Monaten sowie für Auszubildende, Schüler, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige keine Anwendung finden. Außerdem muss eine Lösung für Tätigkeiten mit nicht an die Arbeitszeit anknüpfender Bezahlung entwickelt werden. Die von der vbw in Auftrag gegebene Studie von Professor Dr. Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg verdeutlicht, dass Ausnahmeregelungen von einem gesetzlichen Mindestlohn verfassungsrechtlich zulässig und zum Teil sogar geboten sind." (Hrsg., BIBB-Doku)

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