Auch ohne Meister. Handwerk

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Das Handwerk könnte sich auch für Hochschulabsolventen als golden erweisen, wenn sie Betriebe auch ohne Meisterbrief in eigener Regie führen oder weiterführen dürfen. Bei der Anerkennung von Hochschulabschlüssen als Meisterersatz sind die Handwerkskammern nicht mehr so kleinlich. So haben beispielsweise Ingenieure Zugang zum Handwerk, wenn sie mindestens drei Jahre Praxis nachweisen können. Als Praxiszeiten werden auch Studienpraktika oder Arbeitstätigkeiten in Semesterferien angerechnet. Der Studienabschluss muss einen entsprechenden Bezug zum Handwerksberuf haben. Mögliche kaufmännische und betriebswirtschaftliche Defizite wollen die Kammern durch Lehrgänge und Beratung ausgleichen. Fachhochschulabsolventen mit der praxisnahen Ausbildung stehen dabei in der ersten Zielgruppe. (HOF/Text teilweise übernommen).

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