Fördern und Fordern : Arbeitsvermittlung und Weiterbildung nach dem Job-AQTIV-Gesetz

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Der Beitrag liefert einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen des Sozialgesetzbuchs III durch das Jo-AQTIV-Gesetz. Zunächst wird auf die Stärkung der Arbeitsvermittlung eingegangen, die erreicht werden soll durch Profiling, Eingliederungsvereinbarung, Assessment und die Beauftragung Dritter. Anschliessend wurden die Änderungen erörtert, die zur Stärkung , Neuregelung der beruflichen Weiterbildung beitragen sollen: Weiterbildungskosten, Anerkennung von Massnahmen und Unterhaltsgeld. Auch zwei Sonderregelungen werden bewertet: die Förderung der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer und von Sozialhilfeempfängern. (IAB)

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