Evaluation des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/567)

bibb.id146292
dc.contributor.editorDeutschland / Bundesregierung [Sonstige]
dc.contributor.otherDeutschland / Bundesregierung
dc.date.accessioned2018-12-17T17:52:44Z
dc.date.available2018-12-17T17:52:44Z
dc.date.issued2010
dc.description.abstractIm Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2005 (BBiG) ist gemäß § 43 Absatz 2 BBiG zur Kammerabschlussprüfung auch zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz entspricht. Die Länder selbst können durch Verordnung festlegen, welche vollzeitschulischen Bildungsgänge generell einer Ausbildung nach dem BBiG entsprechen. Ziel der Neuregelung war, dass die bisher recht unterschiedlichen schulischen Ausbildungsgänge der Länder angeglichen und an den bundeseinheitlichen Standards der Kammerberufe zu orientieren. Vor diesem Hintergrund wird u.a. gefragt, welche Initiativen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegenüber den Ländern ergriffen hat, um die Möglichkeiten vollzeitschulischer Berufsausbildung mit Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung zu unterstützen und wie viele zusätzliche Abschlüsse durch die Einführung des § 43 Absatz 2 BBiG zu verzeichnen sind. (BIBB-Doku)
dc.format.extent8 S.
dc.identifier.urihttps://bibb-dspace.bibb.de/handle/BIBB/753699
dc.language.isode
dc.relation.ispartofDrucksachen : Drucksachen des Deutschen Bundestages / Deutscher Bundestag
dc.relation.ispartofvolumeDrucksache 17/735
dc.source.urihttps://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700735.pdf (Volltext)
dc.subject.classificationS 2.3 Berufsbildungspolitik
dc.subject.classificationS 3.5.1 Bundesministerien
dc.subject.classificationS 2.1.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
dc.subject.classificationS 1.3.3 Vollzeitschulische Berufsausbildung
dc.subject.otherBerufsbildungsgesetz
dc.subject.otherReform
dc.subject.otherSchulische Berufsausbildung
dc.subject.otherVollzeitschule
dc.subject.otherKammerprüfung
dc.titleEvaluation des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/567)
dc.title.alternativeDrucksache 17/735
dc.typeElektronische Ressource
dc.typeDrucksache

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