Kleiner Gesellenbrief - eine fragwürdige Konstruktion

bibb.id88900
dc.contributor.authorSander, Peter [Verfasser]
dc.coverage.spatialDE
dc.date.accessioned2018-12-17T11:06:48Z
dc.date.available2018-12-17T11:06:48Z
dc.date.issued1998
dc.description.abstractDas Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF), die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und Kammerspitzenorganisationen haben 1998 eine Regelung über den sogenannten "Kleinen Gesellenbrief" getroffen. Aufgrund dieser Vereinbarung erhalten alle Prüfungsteilnehmer, die dreimal erfolglos an der Lehrabschlussprüfung teilgenommen haben, ein Zertifikat, das die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse herausstellt und über diese Teilleistungen Auskunft gibt. Der Verfasser weist auf die rechtlichen Probleme eines solchen kleinen Gesellenbriefes hin, da er weder von Gesetzes wegen noch durch eine Rechtsverordnung geregelt worden ist. Eine rechtliche Regelung und ein neuer Begriff seien erforderlich. Der Begriff des "Kleinen Gesellenbriefes" sei aus handwerksrechtlichen Erwägungen strikt abzulehnen. Es müsste geprüft werden, ob eine entsprechende Ergänzung des Berufsbildungsgesetzes etwa über ein Sonderabschlusszeugnis für Berufsfachhelfer angezeigt wäre. (BIBB)
dc.format.extentS. 44-45
dc.identifier.urihttps://bibb-dspace.bibb.de/handle/BIBB/701555
dc.language.isode
dc.relation.ispartofBerufsbildung : Zeitschrift für Praxis und Theorie in Betrieb und Schule
dc.relation.ispartofvolume52 (1998), H. 54
dc.subject.classificationG 1.3.2.2.2 Verlauf (Erfolg / Abbruch)
dc.subject.classificationG 1.2.3 Qualifikationsentwicklungen
dc.subject.classificationL 7 Prüfungen
dc.subject.otherRecht
dc.subject.otherBerufsausbildung
dc.subject.otherAbbrecher
dc.subject.otherQualifikationsnachweis
dc.titleKleiner Gesellenbrief - eine fragwürdige Konstruktion
dc.typeText
dc.typeZeitschriftenaufsatz

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