Kleiner Gesellenbrief - eine fragwürdige Konstruktion

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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF), die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und Kammerspitzenorganisationen haben 1998 eine Regelung über den sogenannten "Kleinen Gesellenbrief" getroffen. Aufgrund dieser Vereinbarung erhalten alle Prüfungsteilnehmer, die dreimal erfolglos an der Lehrabschlussprüfung teilgenommen haben, ein Zertifikat, das die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse herausstellt und über diese Teilleistungen Auskunft gibt. Der Verfasser weist auf die rechtlichen Probleme eines solchen kleinen Gesellenbriefes hin, da er weder von Gesetzes wegen noch durch eine Rechtsverordnung geregelt worden ist. Eine rechtliche Regelung und ein neuer Begriff seien erforderlich. Der Begriff des "Kleinen Gesellenbriefes" sei aus handwerksrechtlichen Erwägungen strikt abzulehnen. Es müsste geprüft werden, ob eine entsprechende Ergänzung des Berufsbildungsgesetzes etwa über ein Sonderabschlusszeugnis für Berufsfachhelfer angezeigt wäre. (BIBB)

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