Beitrag zur Gleichwertigkeit? : KMK-Vereinbarung zur Fachhochschulreife

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Im Juni 1998 beschloss die Kultusministerkonferenz, dass Absolventen einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit mittlerer Reife die Fachhochschulreife zuerkannt werden kann. Die Verfasser kritisieren, dass sich die KMK-Vereinbarung über den Hochschulzugang nur auf die Fachhochschulen beschränke; die Orientierung am gymnasialen Fächerkanon mit seiner Überbetonung allgemeinbildender Lerninhalte sei inakzeptabel. Andererseits lässt die Vereinbarung die Möglichkeit zu, dass die zusätzlich geforderten "Inhaltsbereiche" und Prüfungsanforderungen auch im berufsbezogenen Lernbereich der Berufsschulen erfüllt werden können. Damit erhalten die Länder relativ breiten inhaltlichen wie zeitlichen Spielraum, die fortschrittlichen Elemente der Vereinbarung bis zum Jahr 2001 umzusetzen. (BIBB)

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