Schulische Berufsausbildung mit Kammerabschluss gemäß § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) : Ziele, Umsetzungsstrategien und Perspektiven

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"Mit der Neufassung von § 43 Abs. 2 im Rahmen der Reform des BBiG von 2005 wurden die Möglichkeiten der Zulassung vollzeitschulisch Ausgebildeter zur Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG bzw. Handwerksordnung (HwO) erweitert und so die Voraussetzungen für die damit verbundene Anerkennung der Gleichwertigkeit vollzeitschulischer und dualer Ausbildungsgänge spezifiziert. Zugleich wurde den Ländern die Option eröffnet, die Verantwortung der regionalen Akteure im Rahmen dieser Neuregelung zu stärken. Im Beitrag werden die damit verbundenen Ziele erläutert, Projekte vorgestellt, die im Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER verschiedene Modelle zur Umsetzung erprobt haben, und die daraus abzuleitenden Erkenntnisse erörtert." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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