Einstellungen zu Massnahmen zur beruflichen Gleichstellung

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"Gleichstellungsmassnahmen dienen dem Ausgleich von Benachteiligung von Mitgliedern unterrepräsentierter Gruppen. Untersucht wurde die Einstellung zu sechs beruflichen Gleichstellungsmassnahmen für Frauen und ethnische Minderheiten. Erwartet wurde, dass Gleichstellungsmassnahmen um so positiver beurteilt werden, je stärker bei der Einzelentscheidung zugunsten einer sich bewerbenden Person Leistungsmerkmale dieser Person berücksichtigt werden (Hypothese 1), je stärker der potentielle Nutzen ist, den die urteilende Person selbst aus einer Massnahme ziehen kann (Hypothese 2) und je fairer eine Massnahme erscheint (Hypothese 3). Die Ergebnisse von zwei Befragungen aus dem Öffentlichen Dienst und von Studierenden unterstützen Hypothese 1 und 3. Die Ergebnisse zu Hypothese 2 sind uneindeutig." (Autorenreferat)

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