Weiterentwicklung der Abschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung : Einbeziehung der Leistungsfeststellung in der Berufsschule in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung

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"Nach dem Entwurf zum Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz) wird dem Prüfungsausschuss zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter einzuholen. Laut Begründung zum Entwurf des Berufsbildungsreformgesetzes wird damit "in gewissem Umfang auch die Einbeziehung von Berufsschulleistungen in die Abschlussprüfung ermöglicht". Nachfolgend werden ausgewählte Prüfungskonzepte vorgestellt, die Impulse für die Einbeziehung berufsschulischer Leistungsfeststellung in das Ergebnis der Abschlussprüfung liefern können." (Autorenreferat)

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