Ausgrenzende Jugenhilfe?

bibb.id90777
dc.contributor.authorWolf, Klaus [Verfasser]
dc.date.accessioned2018-12-17T11:16:37Z
dc.date.available2018-12-17T11:16:37Z
dc.date.issued1997
dc.description.abstractDer Beitrag von Wolf basiert auf einem Referat, das auf der Fachtagung "Nicht-ausgrenzende Jugendhilfe" am 9.9.1996 Blankensee gehalten wurde. Es geht um die Untersuchung von Ausgrenzungsprozessen in und durch Einrichtungen der Jugendhilfe. Auf der Grundlage der Analysen von Niemeyer (1993) wird dargestellt, unter welchen Bedingungen institutionalisierte Ausgrenzungsprozesse überhaupt als solche identifiziert und nicht der Klientel selbst angelastet werden. Im einzelnen thematisiert werden Ausgrenzungsprozesse am Beispiel Schule, im Verhältnis Jugendhilfe, Polizei und Justiz, zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie, zwischen Jugendhilfe und Berufsausbildung sowie innerhalb der Jugendhilfe. Wolf bezeichnet Ausgrenzung als Normalfall sozialer Sanktion für als abweichend definiertes soziales Verhalten. In Bezug auf das Selbstverständnis der Jugendhilfe steht angesichts real existierender Ausgrenzungsprozesse letztlich die Legitimation der Jugendarbeit zur Debatte. Die Analysen zeigen, dass der häufig undramatische Ablauf solcher Prozesse in einem erheblichen Widerspruch zu seinen Folgen steht. (DJI/Br).
dc.format.extentS. 507-517
dc.identifier.urihttps://bibb-dspace.bibb.de/handle/BIBB/703676
dc.language.isode
dc.relation.ispartofUnsere Jugend : die Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik
dc.relation.ispartofvolume(1997), H. 12
dc.subject.classificationS 2.1 Rechtliche Regelungen in der Berufsbildung
dc.subject.classificationS 1.1 Allgemeinbildende Schule
dc.subject.classificationT 4.4 Politikwissenschaften
dc.subject.otherJugendhilfe
dc.subject.otherSchule
dc.subject.otherPsychiatrie
dc.subject.otherBerufsausbildung
dc.subject.otherPolizei
dc.subject.otherJustiz
dc.subject.otherPolitik
dc.titleAusgrenzende Jugenhilfe?
dc.typeText
dc.typeZeitschriftenaufsatz

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