Ausgrenzende Jugenhilfe?

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Abstract

Der Beitrag von Wolf basiert auf einem Referat, das auf der Fachtagung "Nicht-ausgrenzende Jugendhilfe" am 9.9.1996 Blankensee gehalten wurde. Es geht um die Untersuchung von Ausgrenzungsprozessen in und durch Einrichtungen der Jugendhilfe. Auf der Grundlage der Analysen von Niemeyer (1993) wird dargestellt, unter welchen Bedingungen institutionalisierte Ausgrenzungsprozesse überhaupt als solche identifiziert und nicht der Klientel selbst angelastet werden. Im einzelnen thematisiert werden Ausgrenzungsprozesse am Beispiel Schule, im Verhältnis Jugendhilfe, Polizei und Justiz, zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie, zwischen Jugendhilfe und Berufsausbildung sowie innerhalb der Jugendhilfe. Wolf bezeichnet Ausgrenzung als Normalfall sozialer Sanktion für als abweichend definiertes soziales Verhalten. In Bezug auf das Selbstverständnis der Jugendhilfe steht angesichts real existierender Ausgrenzungsprozesse letztlich die Legitimation der Jugendarbeit zur Debatte. Die Analysen zeigen, dass der häufig undramatische Ablauf solcher Prozesse in einem erheblichen Widerspruch zu seinen Folgen steht. (DJI/Br).

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