Lernhandlungen und Berufsprinzip - Lernorte neu denken : Fachtagung "Neue Wege der beruflichen Bildung - Chancen für junge Menschen mit Behinderungen" (1998, Leipzig)

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Die im Beitrag verwendeten Begriffe "Lernhandlungen", "Berufsprinzip" und "Lernorte" verweisen auf ein Ordnungsprinzip des dualen Systems der Berufsausbildung, das durch die Verknüpfung von Arbeiten und Lernen gekennzeichnet ist. So ist der Lernort als eine gesetzlich anerkannte Einrichtung innerhalb des öffentlichen Bildungswesens zu verstehen, die Lernangebote organisiert. Eine Pluralität der Lernorte ist allerdings ausdrücklich gewollt. Unterschiedliche Lernorte haben jeweils eine eigene berufspädagogische Aufgabe, die je nach Berufsbildungsgang einen unterschiedlichen Stellenwert haben. Prinzipiell gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Lernorten, in denen spezifische Lernangebote wahrgenommen werden können. Das sind vor allem der betriebliche Arbeitsplatz, die Lehrwerkstatt, die Berufsschule. Vor diesem Hintergrund hält es der Verfasser für sinnvoll, auch bei den Berufsbildungswerken von einem Lernort zu sprechen, da sie eigene und komplexe Einheiten darstellen, die Lernangebote mit einem spezifischen berufspädagogischen Auftrag organisieren. "Lernorte neu zu denken" bedeutet dann, sie als Lebens- und Erfahrungsorte zu sehen, dort Belehrung durch Erfahrung zu ersetzen oder zu ergänzen, Selbstorganisation und berufspädagogisch geleitete Kooperation zuzulassen, Lernkulturen auf der Grundlage eines systemischen Bildes vom Lernen zu gestalten. (BIBB2)

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