Zuordnung von Tätigkeiten zu einem Voll- oder Minderhandwerk, hier: Stuckateurhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk : Gutachten für das Amtsgericht G.
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155903
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Bonn
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Abstract
In der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme geht es um die Klärung der Frage, ob die selbständige Ausübung der beiden Gewerke "Stuckateurhandwerk" sowie "Maler- und Lackiererhandwerk" als stehendes Gewerbe eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzt. Es wird geprüft, ob die ausgeführten Tätigkeiten a. dem Vollhandwerk zuzuordnen sind oder dem Minderhandwerk unterfallen oder b. aus sonstigen Gründen keiner Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen, weil z.B. die Erheblichkeitsgrenze unterschritten ist. (BIBB-Doku)