Zum Bildungsanspruch und -verständnis in praktischer und theoretischer Berufspädagogik
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Abstract
"Berufsbildung genießt hierzulande seit jeher in der öffentlichen Wahrnehmung einen geringeren Stellenwert als die Allgemeinbildung. Damit korrespondiert, dass ein Werdegang über das Abitur zu einem Hochschulabschluss als der sogenannte Königsweg gilt. Allerdings ist gerade in der Bundesrepublik spätestens seit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 ein Bildungsanspruch in die nicht-akademische Fachkräfterekrutierung eingezogen, sodass sich die vorherige Berufserziehung immer deutlicher zu wirklicher Berufsbildung entwickelt hat. Für den schulischen Lernort kann der Bildungsauftrag auch gut nachvollzogen werden. Deutlich schwerer fällt dieses für den betrieblichen Lernort. Mit der Kompetenzorientierung, die aktuell die Leitsemantik darstellt, drohen aber Bildungsansprüche durch Betrachtungen verloren zu gehen, bei denen zum Wissen einzig nach dessen Handlungsrelevanz und damit nach der Verwertbarkeit gefragt wird. Beim Blick über den nationalen Tellerrand wird deutlich, dass nicht-akademische Berufsbildung in anderen Ländern oft einen noch geringeren Stellenwert besitzt - unabhängig davon, ob woanders ein vollschulisches oder vollbetriebliches Berufsbildungssystem existiert." (Autorenreferat; BIBB-Doku)