Taugt der betriebliche Auftrag als Modell einer Abschlussprüfung in den industriellen Metall- und Elektroberufen?

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Gesamtmetall und IG Metall haben den "betrieblichen Auftrag" als Abschlussprüfung für die industriellen Metall- und Elektroberufe in die Diskussion eingebracht. Dahinter verbirgt sich die Idee, die Betriebswirklichkeit zum Gegenstand der Prüfung zu machen: Als Prüfung soll der Auszubildende einen betrieblichen Auftrag bearbeiten. Offen bleiben allerdings Fragen, welche Facharbeiterqualifikationen sich grundsätzlich bei der Prüfungsform bestimmen lassen und ob hierdurch die profilgebenden Tätigkeiten eines Facharbeiters bewertbar sind. In der Bewertung dieses Prüfungsmodells wird festgestellt, dass der Versuch, die Betriebswirklichkeit zu prüfen, mit einem Prüfungsverfahren verbunden ist, das berufsuntypische Handlungen verlangt. Das kann einerseits dazu führen, dass während der Berufsausbildung berufsuntypische Qualifikationen (Fachgesprächsführung, Fachberichterstellung, Präsentationstechniken) vermittelt werden müssen, andererseits könnten Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, weil Schulabgänger mit ausgeprägten praktischen Fähigkeiten zwar für den Beruf geeignet wären, aber durch eine berufsuntypische Prüfungsform von der Ausbildung ausgeschlossen werden. (BIBB2)

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