Erläuterungen und Praxishilfen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin, zum Industrie-Isolierer/zur Industrie- Isoliererin

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Nürnberg

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Die Stufenausbildung in der Isolier-Industrie wurde mit dieser Ausbildungsordnung vom 31. Januar 1997 novelliert. Die Ausbildungsdauer für den Beruf Isolierfacharbeiter beträgt 2 Jahre, die für den darauf aufbauenden Beruf Industre-Isolierer insgesamt 3 Jahre. Vorrangiges Ziel der Ausbildung ist das selbständige berufliche Handeln, das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren am Arbeitsplatz. Zur Erreichung des jeweiligen Ausbildungsziels sind verstärkt aktivierende Lehrformen und Lernformen in Betrieb und Berufsschule einzusetzen und Prüfungen so zu gestalten, dass die Dimensionen der beruflichen Handlungsfähigkeit erfasst und bewertet werden können. Die Erläuterungen haben das Ziel, die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung in die Praxis umzusetzen. Es werden die Intentionen der Neuordnung sowie das Ausbildungsprofil dargestellt, Erläuterungen zur Verordnung und zum Ausbildungsrahmenplan gegeben sowie Hinweise zur Ausbildungsplanung und zur Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung. Abschliessend wird der Rahmenlehrplan dokumentiert und über Fortbildungsmöglichkeiten informiert. (BIBB2)

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