Universität und Weiterbildung : neues Organisationsrecht in Kraft

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Das neue Organisationsrecht für die österreichischen Universitäten nennt ausdrücklich die Weiterbildung insbesondere der Absolventen von Universitäten als eine der Aufgaben der Universitäten. Systematische Betreuungsangebote der Universitäten an ihre Absolventen sind heute noch die Ausnahme. Nicht zu übersehen ist dagegen das dynamische Wachstum im Bereich der Universitätslehrgänge, die die Universitäten zunehmend als Entwicklungsfeld erkannt haben. Mit der gestiegenen und weiter steigenden Mobilität von Studierenden, mit zunehmender Konkurrenz für die Universitäten von ausländischen Anbietern und nichtuniversitären Ausbildungseinrichtungen sowie mit der Europäisierung werden Nachfrage und Kundenbedürfnisse stärker als bisher alle universitären Bildungsangebote beeinflussen. Mit öfter wiederkehrenden (Weiter-) Bildungsbedürfnissen wird die Zielgruppe noch heterogener, die Angebote werden entsprechend diversifiziert und die klare Trennung zwischen Aus- und Weiterbildung wird aufgehoben. (BIBB2)

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