Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung? Was sich mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ändert
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781509
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Bonn
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"Durch die aktuelle Gesetzesreform soll die Fachkräfteeinwanderung erleichtert werden: Berufserfahrene können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse nach Deutschland einreisen, um in nicht reglementierten Berufen zu arbeiten. In anderen Fällen kann die Anerkennung nach der Einreise erfolgen. Das BIBB Discussion Paper zeigt, welche Optionen der Erwerbsmigration künftig bestehen und welche Veränderungen dadurch bei der Rolle der Anerkennung im Kontext der Einwanderung zu erwarten sind. Fest steht: Die Anerkennung wird für die Einreise in vielen Fällen weniger relevant, sie wird aber insgesamt weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die Ausübung vieler Berufe bleibt sie weiterhin Voraussetzung. Darüber hinaus zeigen zahlreiche Studien, dass die Anerkennung Vorteile für den langfristigen Aufenthalt und die dauerhafte Integration der ausländischen Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt hat. Auch Arbeitgeber profitieren in vielen Fällen von der Anerkennung. Damit diese Vorteile auch in Zukunft zur Geltung kommen, bedarf es weiterhin einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure im Feld der Anerkennung. Es ist wichtig, dass die Schnittstellen zwischen den neuen Regelungen und der Anerkennung möglichst gut ausgestaltet und die Synergien gut genutzt werden." (BIBB-Autorenreferat)
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