Was steckt dahinter? : der "Kleine Gesellenbrief"

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Abstract

Der Verfasser begrüsst die seit 1998 den Kammern eingeräumte Möglichkeit, theorieschwächeren Jugendlichen mit eher praktischen Begabungen auch bei nichtbestandenen Wiederholungsprüfungen ein Zertifikat zu geben, in dem die positiven Leistungen der Prüflinge separat aufgeführt werden. Damit erhält jeder durchgefallene Prüfungsteilnehmer neben einem Negativbescheid das zusätzliche "positive" Leistungszertifikat, mit dem er als Absolvent einer vollständigen Ausbildung mit bestimmten Qualifikationen ausgewiesen wird. Aus mehreren Gründen sei die Bezeichnung "Kleiner Gesellenbrief" abzulehnen, angebracht dagegen wäre "Fachhelfer". (BIBB)

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