Förderung der beruflichen Weiterbildung. Bericht über die Teilnahme an beruflicher Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung im Jahre 1991

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Durch Massnahmen beruflicher Fortbildung, Umschulung und betrieblicher Einarbeitung sollen qualifikatorische Unterschiede zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage vermieden bzw. verringert werden. Damit wird einerseits Arbeitslosigkeit abgebaut oder dem Verlust des Arbeitsplatzes vorgebeugt und andererseits Fachkräftemangel entgegengewirkt. Gleichzeitig sollen insbesondere die Arbeitsmarktchancen von Problemgruppen verbessert und ihre berufliche Wieder- Eingliederung gefördert werden. Kernstück aktiver Arbeitsmarktpolitik war auch 1991 die Förderung der beruflichen Weiterbildung. In den alten Bundesländern wurde die Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit weitergeführt: Bei den Bildungsinhalten standen nach wie vor die Vermittlung moderner Techniken in Fertigung und Verwaltung im Vordergrund. In den neuen Bundesländern hat die Förderung beruflicher Weiterbildung sehr schnell einen aussergewöhnlich hohen Stand erreicht. Darüber hinaus haben die Fortbildungs- und Umschulungsangebote den Arbeitsmarkt in hohem Masse entlastet. (BIBB2)

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