Aufgaben des Lehrlingswartes und Möglichkeiten der Aufgabenbewältigung : ein Überblick mit praktischen Anregungen
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122974
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Carl, Adalbert
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Köln
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Abstract
Auf der Grundlage von Paragraph 67(2) Handwerksordnung (HWO) sind Lehrlingswarte in der Regel Vorsitzende des Innungs-Ausschusses zur Förderung der Berufsbildung. Dieser Ausschuss hat nach Paragraph 54(1) HWO die Aufgabe, entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge charakterliche Entwicklung zu fördern. Die Broschüre beschäftigt sich vor allem mit den Aufgaben des Lehrlingswarts in seiner Rolle als Ansprechpartner für Ausbildungsfragen in der Innung, als Kooperationspartner der Ausbildungsberatung sowie als Repräsentant des Handwerks. (IAB 2)