Fortbildungsregelung neugefasst : Verkehrsfachwirt IHK
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Abstract
Seit dem 01.01.1999 liegt die neue Rechtsverordnung des BMBF nach Paragraph 46 Abs.2 BBiG für die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Verkehrsfachwirt" vor. Es galt, bei dieser Neuordnung das gewachsene Anspruchsniveau zu erhalten und den heutigen Anforderungen der gesamten Verkehrswirtschaft einschliesslich des Personenverkehrs und der Infrastrukturbetriebe anzupassen. Der Autor gibt einen Überblick über das Anforderungsprofil und die Tätigkeitsfelder des Verkehrsfachwirts IHK, beschreibt die Zulassungsvorausetzungen, den Rahmenstoffplan, Zusatz- und handlungsfeldspezifische Qualifikationen sowie die entsprechenden Qualifikationsinhalte der Abschlussprüfung. (BIBB2)