Urteile des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/6978)

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In ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes zur steuerrechtlichen Einordnung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung teilt die Bundesregierung mit, dass 360.000 Steuerpflichtige von einer Absetzbarkeit als Werbungskosten profitieren könnten. Auf dieser Basis sei mit Steuermindereinnahmen von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro zu rechnen. Die Bundesregierung verweist in einem Vorwort zur Antwort auf die aktuelle Gesetzesfassung, nach der diese Aufwendungen nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr abziehbar sind. Dennoch habe der Bundesfinanzhof "überraschend" entschieden, dass das Abzugsverbot entgegen dem Willen des Gesetzgebers nicht greife. Weitere Fragen der Abgeordneten will die Bundesregierung allerdings nicht beantworten, weil sie sich auf die noch laufende Prüfung der Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung beziehen würden. (BIBB-Doku)

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