Fortbildungsbedarfe für die jährliche Pflichtfortbildung von Praxisanleitenden in der Pflege

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„Seit der Novellierung des Pflegeberufegesetzes sind Praxisanleitende zu einer jährlichen Pflichtfortbildung angehalten. Hierbei handelt es sich um 24 Stunden pro Jahr, in denen sie sich mit aktuellen pflegefachlichen oder pädagogischen Themen befassen sollen. Die positive Wirkung dieser verpflichtenden Fortbildung für die Praxisanleitung kann sich jedoch nur entfalten, wenn die Fortbildungsinhalte und die -bedarfe kongruent sind. Daraus resultiert die zentrale Frage, welche Fortbildungsbedarfe bei Praxisanleitenden in der Pflege vorliegen. Im BMBF-geförderten Projekt LimCare wird dieser Frage nachgegangen. Ausgewählte Ergebnisse werden in diesem Beitrag vorgestellt.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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