Der Beitrag des Anerkennungsgesetzes zur Bewältigung des Fachkräftemangels

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"Ein großer Teil der nach Deutschland zugewanderten Erwerbspersonen hat bereits im Herkunftsland einen beruflich qualifizierenden Abschluss erworben. Das Anerkennungsgesetz soll es ihnen nun erleichtern, die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit den deutschen Abschlüssen feststellen zu lassen. Damit sollen ihre Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessert werden und gleichzeitig vorhandenes Fachkräftepotenzial mobilisiert werden. Im Beitrag wird anhand von Mikrozensusdaten gezeigt, dass zugewanderte Fachkräfte insbesondere in Bezug auf Fachkräfteengpässe ein erhebliches Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Allerdings wird auch deutlich, dass die Trennung zwischen bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Abschlüssen dazu führt, dass ein Teil des Fachkräftepotenzials derzeit noch nicht erreicht wird." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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