Sinnvolle Flexibilisierung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) : Industrie- und Handelskammer entscheidet über Ausnahmefälle bei berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation

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Der Verfasser kommentiert die Zulassung von Ausnahmeregelungen bei Prüfungen lt. Ausbildereignungsverordnung. Die Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung der Berufsausbildung gewährleistet ist. Im einzelnen werden die Ausnahmen sowie die betroffenen Zielgruppen aufgeführt. Zugleich kritisiert er namentlich einige Sozialpartner, die gegen diese Änderungen waren, obwohl sie andererseits den Abbau von Ausbildungshemmnissen fordern. (BIBB)

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