Berufliche Weiterbildung : eine Bringschuld der Arbeitnehmer?
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Abstract
Um festzustellen, welche Arbeitnehmer sich einer grundlegenden ausserbetrieblichen CNC-Fortbildung unterziehen und welche betrieblichen Hintergründe sie dazu bewegen, wurden 300 Teilnehmer an CNC-Lehrgängen bei 16 verschiedenen Weiterbildungsträgern in Nordrhein-Westfalen schriftlich befragt. Es zeigte sich, dass die Einführung neuer Techniken im Betrieb nicht zwangsläufig zu erhöhten Weiterbildungsaktivitäten führt. "Es überwiegen wenig systematisierte Qualifizierungsformen. Grundlegend systematische CNC-Fortbildung ist Arbeitnehmersache. Dabei ist ihre Weiterbildungsentscheidung nicht frei von betrieblichen Zwängen. Grade der Selbst- bzw-. Fremdbestimmung bzgl. der Fortbildungsteilnahme werden aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen wie das Stadium der Technikeinführung, die betriebliche bzw. individuelle Veranlassung der Weiterbildung, die Art der Finanzierung - in typologischer Weise gekennzeichnet. Eine chancengleiche Weiterbildungsbeteiligung aller Arbeitnehmergruppen wird ohne grundlegende allgemeine Finanzierungsregelung für den Weiterbildungsbereich nicht erreichbar sein." (IAB2)