Migrationsspezifische Unterschiede beim Ausbildungsabbruch : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/16685)

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Die AFD erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage nach den Unterschieden beim Ausbildungsabbruch zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern. Laut Berufsbildungsbericht 2018 bestünden zwischen den zwei Gruppen deutliche Unterschiede hinsichtlich der Ausbildungsintegration. Personen mit Migrationshintergrund blieben häufiger ohne Berufsabschluss, argumentiert die AfD. Die Abgeordneten möchten wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden, die Ausbildungsanfängerquote und die Ausbildungsabbrecherquoten in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Diese Angaben sollen unter anderem nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenziert werden. In der Antwort der Bundesregierung wird ausgeführt, dass 2018 rund jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland vorzeitig gelöst wurde. Bei Nicht-EU-Ausländern wurde mehr als jeder dritte Vertrag vorzeitig gelöst. Bei wichtigen Herkunftsländern von Asylbewerbern ("Top-8-Asylherkunftsländer" gem. BAMF: Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien) liegt die Quote mit über 40 Prozent noch einmal höher. (Textauszug; BIBB-Doku)

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