Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/2528)

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Abstract

"Sehr viele Jugendliche brechen im Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe ihre Ausbildung ab. Demnach haben im Jahr 2008 45,3 Prozent der Auszubildenden als Koch/Köchin ihren Vertrag gelöst, 43,8 Prozent der angehenden Hotelfachleute, 42,4 Prozent der Restaurantfachleute, 34,6 Prozent der Fachkräfte im Gastgewerbe, 33,7 Prozent der Fachkräfte für Systemgastronomie und 26 Prozent der Hotelfachkaufleute. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz tatsächlich ein Ausbildungshemmnis insbesondere für das Gastgewerbe ist. Vor allem in Anbetracht dessen, dass die neueste DIHK-Unternehmerbefragung belegt, dass das Gastgewerbe 2009 mit Abstand die größten Probleme hatte, seine Ausbildungsplätze zu besetzen. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz an betriebliche Notwendigkeiten angepasst werden muss oder ob nicht vielmehr die Rahmenbedingungen in Betrieben so gestaltet sein müssen, dass sie dem Jugendarbeitsschutz Rechnung tragen. Die Bundesregierung hat die Länder um Stellungnahme zu Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bei der Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe gebeten. Die Abfrage hat ergeben, dass eine Darstellung der Anzahl der Verstöße die Jahre 2001 bis 2010 aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberufen und Bundesländern nicht möglich ist, heißt es in der Antwort. Entsprechende Statistiken würden in den Ländern flächendeckend nicht geführt. Auch aus den allgemeinen Ausführungen der Länder lasse sich kein einheitliches Bild über Verstöße im Hotel- und Gaststättengewerbe ableiten." (Bundestag; BIBB-Doku)

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