Unangemessene Ausbildungsvergütung - Kontrollrecht der Kammer?

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"Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine 'angemessene' Ausbildungsvergütung. Dieser richtet sich gegen den Ausbildungsbetrieb. Die Neigung, diesen Anspruch - notfalls vor Gericht - durchzusetzen, ist gering. Kann die Kammer helfen? Die Kammern haben das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ('Lehrlingsrolle') einzurichten und zu führen, in das der einzelne Berufsausbildungsvertrag einzutragen ist. Voraussetzung für die Eintragung ist unter anderem, dass der Berufsausbildungsvertrag dem BBiG entspricht. Rechtfertigt das die Kontrolle durch die Kammer, ob die Ausbildungsvergütung 'angemessen' ist?" (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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