Aufbau und Erprobung eines Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildungen

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Bonn

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Abstract

„Ziel des vorliegenden Projekts ist es, gemäß § 60 Absatz 6 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) ein Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung in der Pflege durchzuführen. In jährlichen Erhebungswellen unter Trägern der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen und Hochschulen mit primärqualifizierendem Ausbildungsangebot in der Pflege werden Entwicklungstrends sowie Schlaglichtthemen zum Umsetzungsstand der Pflegeausbildungen abgeleitet. Die Ergebnisse münden in die jährliche Berichterstattung an die zuständigen Fachministerien. Die aus den Befragungen eruierten Bedarfe der Ausbildungspraxis geben weiterhin Impulse für die Erarbeitung von weiterführenden Unterstützungsangeboten zur Implementierung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildungen durch den Arbeitsbereich 2.6 im BIBB. […] Im Rahmen der Aufbauarbeiten wurden bundesweit alle recherchierbaren Krankenhäuser (n = 1.757), Pflegedienste (n = 14.398), Pflegeheime (n = 13.168), Pflegeschulen (n = 1.741) und Hochschulen (n = 68) kontaktiert und nach ihrem Ausbildungsverhalten befragt. Unter Pflegediensten werden im folgenden ambulante Pflegeeinrichtungen nach §71 Absatz1, §72 Absatz1 SGB XI und §37 SGB V verstanden. Als Pflegeheime werden Einrichtungen nach §71 Absatz2 und §72 Absatz1 SGB XI bezeichnet. Die Items der Fragebogen sind mit ‚Pflegeheim‘ und ‚Pflegedienst‘ ausgewiesen um die Zuordnung für die befragten Personen eindeutig und verständlich zu gestalten. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bericht die Begriffe Pflegedienst und Pflegeheim verwendet.“ (Textauszug; BIBB-Doku)

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