Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung

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Berlin

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Der Migrationsbericht der Bundesregierung dient der Zielsetzung, für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung möglichst aktuelles, vollständiges und ausreichend detailliertes statistisches Material über Migration zur Hand zu haben. Er beinhaltet neben den Wanderungsdaten zu Deutschland einen europäischen Vergleich zur Zuwanderung. Die im Migrationsbericht enthaltenen statistischen Daten beziehen sich vorrangig auf das Berichtsjahr 2004. Bei der Darstellung der einzelnen Zuwanderergruppen in Kapitel 2 wurden daher nicht nur die aktuellen rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Zuwanderungsform, sondern auch die bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 geltenden Regelungen erläutert. Zudem wurde aufgrund der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 in einzelnen Kapiteln eine differenzierte Darstellung des Migrationsgeschehens nach den alten bzw. neuen EU-Mitgliedstaaten erforderlich. In einigen Kapiteln geht der Migrationsbericht über das Berichtsjahr 2004 hinaus und enthält bereits Zahlen für das Jahr 2005. Dies betrifft die Kapitel 2.2 (Familiennachzug), 2.3 (Spätaussiedler), 2.4 (jüdische Zuwanderer), 2.5 (Asylzuwanderung) sowie das Kapitel 2.7 (Arbeitsmigration), in dem die Daten für Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer auf das Jahr 2005 aktualisiert werden konnten. Lediglich die europäischen Vergleichszahlen zur Zuwanderung (Kapitel 4) waren noch nicht für alle Staaten für das Jahr 2004 verfügbar. (BIBB2)

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