Ist die Qualitätssicherung von geförderter Weiterbildung durch die AZAV noch zeitgemäß?

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„Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III und stellt damit ein durch entsprechende Verfahren gesicherte Qualität des bereitgestellten Angebots an Weiterbildungsmaßnahmen durch leistungsfähige Träger sicher. Angesichts struktureller Veränderungen in der Weiterbildungspolitik und der Weiterbildungslandschaft stellt sich jedoch die Frage, ob die AZAV noch hinreichend leistungsfähig ist. Patuzzi stellt an vier großen Problemfeldern die Herausforderungen für die Qualitätssicherung der arbeitsmarktlich geförderten Weiterbildung dar und zeigt den politischen Handlungsbedarf für eine Veränderung des Instruments AZAV auf.“ (Hrsg.; BIBB-Doku)

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