Das kooperative Modell an Berufsfachschulen im Land Brandenburg

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Das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 sieht die Möglichkeit vor, im Benehmen mit den Partnern des dualen Systems in der Berufsfachschule Bildungsgänge einzurichten, die in schulischer Form zu Berufsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) führen. Zur Deckung der Ausbildungsplatzlücke des Ausbildungsjahres 1997/98 wurden durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und den zuständigen Stellen (IHK, HwK) die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und gleichzeitig festgelegt, dass zur Einrichtung des entsprechenden Bildungsganges eine bzw. mehrere fachpraktische Ausbildungsstätten dem jeweiligen Oberstufenzentrum (OSZ) zugeordnet und damit faktisch zu dessen Bestandteil werden. Nach Darstellung des Strukturschemas und der abschliessenden Kammerprüfung wird die zahlenmässige Entwicklung dieses kooperativen Modells seit 1997 dokumentiert. Als Fazit lässt sich abschliessend feststellen, dass in Brandenburg die Berufsfachschule weitgehend einen Ersatz für fehlende Ausbildungsplätze darstellt. (BIBB2)

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