Anforderungen an ein Buch "Rehabilitationsrecht" im Sozialgesetzbuch aus der Sicht der Verwaltungspraxis

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"In der Bundesrepublik Deutschland ist die Rehabilitation dezentral in das System der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt eingeordnet. Das hat sich bewährt. Gleichwohl bestehen Defizite vor allem deshalb, weil eine zeitgemässe übergeordnete Regelung fehlt. Dieser Mangel soll durch ein eigenes Buch im Sozialgesetzbuch behoben werden. Die einzelnen Rehabilitationsträgergruppen legen dabei Wert darauf, dass sowohl der Zusammenhang zwischen ihrer spezifischen Grundaufgabe und der Rehabilitation gewahrt als auch ihr Gestaltungsfreiraum erhalten bleibt. Welche Anforderungen an ein Buch 'Rehabilitation' aus einer Gesamtschau zu stellen sind, wird u.a. am Beispiel der Sozial- und Jugendhilfe, an der Terminologie, dem Leistungsrahmen, der Bedarfsdeckung, an Reha-Grundsätzen, dem Reha-Verfahren und der Zusammenarbeit erläutert. Dabei werden auch unterschiedliche Auffassungen der Zweige der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt erhellt. Wesentliches Ziel eines Sozialgesetzbuches 'Rehabilitation' sollte es sein, die unterschieldichen Rehabilitationsmassnahmen im Sinne einer ganzheitlichen Rehabilitation zu bündeln, dem Gesamtbedarf Betroffener also ein Gesamtangebot gegenüberzustellen." (Autorenreferat)

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