Die berufliche Bildung von Jugendlichen im neuen SGB III

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"Mit dem 1.1.1998 hat das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 abgelöst. Das Recht der Arbeitslosenversicherung wurde damit als letzter Zweig der sozialen Sicherungssysteme neu konzipiert und in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Gesetzestechnisch unterscheidet sich das SGB III erheblich vom bisherigen Recht. Die inhaltlichen Unterschiede sind demgegenüber geringer. Vor allem in Bereich der beruflichen Bildung wird - teilweise unter veränderter Etikettierung - weitgehend an die bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente angeknüpft. Allerdings sind die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich der beruflichen Bildung gegenüber dem AFG anders systematisiert worden..." (Verlag)

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