Bericht über die Wirkungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes : Unterrichtung durch die Bundesregierung

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Der vorliegende Bericht zieht nach zwei vollen Förderjahren eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, sog. Aufstiegs-BAföG), welches am 1. August 2016 in Kraft getreten war. Das "Aufstiegs-BAföG ist das größte und wichtigste Förderinstrument und das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Bereich der höherqualifizierenden beruflichen Bildung. Es fördert Fortbildungsinteressierte, die in Vorbereitung auf einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss an organisiertem Unterricht teilnehmen. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden zum einen finanzielle Beiträge zu den Kosten der Vorbereitungsmaßnahme und der Prüfung gewährt (so genannte Maßnahmebeiträge). Zum anderen wird, bei einer Vorbereitung in Vollzeit, ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt. Mit der 3. AFBG-Novelle wurde das Leistungsangebot verbessert und durch strukturelle Anpassungen auf Entwicklungen und Trends im deutschen Bildungs- und Qualifizierungssystem reagiert. Damit konnte die Attraktivität des Aufstiegs-BAföG insgesamt gesteigert und wieder mehr Menschen für die Förderung gewonnen werden." (Textauszug, BIBB-Doku)

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