Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen vom 19. Juni 2015

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Bundesanzeiger Verlag

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Köln

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Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die gesetzliche Aufgabe, das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen (§ 90 Abs. 3 Nr. 3 BBiG). Die Ergebnisse der Arbeiten zur Entwicklung oder Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in der vorliegenden Ausgabe 2015 (Stand Oktober 2014) vollständig dokumentiert. Im Systematischen Verzeichnis der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe (Teil 1.2) wird die KldB 2010 (Klassifizierung der Berufe) der Bundesagentur für Arbeit angewendet. Zusätzlich ist in diesem Teil die Zuordnung des Berufes zum Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) aufgeführt. Teil 3 verzeichnet die Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen. Über den gesetzlichen Auftrag hinaus enthält das Verzeichnis Informationen zur Genealogie der Ausbildungsberufe (Teil 1.4), die bundesrechtlichen und landesrechtlichen Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen (Teil 2.2) und das Verzeichnis der zuständigen Stellen (Teil 4). Der Statistikteil (Teil 5) enthält Angaben zum Bestand und zur quantitativen Entwicklung der Ausbildungsberufe (2004-2014) sowie zu den Auszubildendenzahlen seit 1970. (BIBB-Doku)

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