Jugendberufsagenturen : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/25460)

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Jugendberufsagenturen (JBA) sollen einen entscheidenden Beitrag beim Übergang junger Menschen von der Schule in die Ausbildung oder die Arbeit leisten. Rechtskreisübergreifend sollen Jugendhilfe, Jobcenter und Arbeitsagentur kooperieren und durch kurze Wege und Kontakte einen reibungslosen Ablauf der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung für Jugendliche ermöglichen. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag wollte jetzt wissen, wie der Sachstand bei den JBA ist und vermutet Mängel bei der "Hilfe aus einer Hand" und deren flächendeckenden Umsetzung. In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass der Begriff "Jugendberufsagenturen" heute als Sammelbegriff für verschiedenste und regional sehr unterschiedliche Kooperationsmodelle dient. Bundesweit gibt es derzeit 289 JBA. Laut Bundesregierung seien die Anforderungen an eine enge rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit - insbesondere die räumliche Nähe, an zahlreichend Standorten schwer umzusetzen. Rückmeldungen aus der Praxis hätten ergeben, dass eine der größten Schwierigkeiten einer solchen Zusammenarbeit der fehlende IT-gestützte Austausch zwischen den Sozialleistungsträgern darstellt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe daher in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Anwendern selbst das IT-Verfahren "YouConnect" entwickelt. Das werde den Akteuren einer Jugendberufsagentur für die gemeinsame Fallarbeit ab Januar 2021 flächendeckend zur Verfügung gestellt. Mittlerweile wurde beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) eine Servicestelle eingerichtet, die JBA unterstützt und das Ziel verfolgt, Qualität und Quantität der Zusammenarbeit der Akteure zu verbessern. (Textauszug; BIBB-Doku)

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